Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft

Rechtsgrundlage

Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 - BGBl. Nr. 311/1985

Die österreichische Staatsbürgerschaft kann auf verschiedene Arten erworben werden. Am häufigsten wird diese durch Abstammung erworben. Eine weitere wichtige Art des Erwerbes ist die Verleihung. Weitere Erwerbsgründe sind der Erwerb durch Anzeige oder Legitimation.

Alle Bestimmungen, welche auf eine Ehe Bezug nehmen, gelten sinngemäß auch für eingetragene Partnerschaften. 

Erwerbsgründe

Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Verleihung

Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Abstammung oder Legitimation

Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Anzeige
 

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Gemeinnützig

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